Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
- Die Produktion von Bildern und anderen Werken und die Erteilung von Nutzungsrechten hierüber erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Verträge gleich welcher Art ihres Zustandekommens unterliegen diesen allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gruppe C GmbH. Diese gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, auch wenn sie bei Folgebestellungen nicht eigens erwähnt wurden.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritten, welche von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Gruppe C nicht ausdrücklich widerspricht.
- Werke sind von der Gruppe C hergestellte Lichtbilder und andere grafische Werke, bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von Gruppe C gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
- Gruppe C ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
- Soweit nicht anders schriftlich vereinbart gelten alle Preise in Euro. Die Gruppe C ist nicht verpflichtet, Fremdwährung anzunehmen. Zahlt der Auftraggeber in anderer Währung, gilt ein Verrechnungskurs zum Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der Gruppe C zuzüglich eventueller Bankgebühren für die Entgegennahme von Fremdwährung. Zahlung des Kunden gilt erst als bewirkt, wenn der zu zahlende Betrag in Euro dem Konto von der Gruppe C gutgeschrieben ist.
II. Nutzungs- und Urheberrecht
- Das Urheberrecht der Werke liegt immer bei Gruppe C. Überträgt Gruppe C Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Gruppe C.
- Der Auftraggeber hat kein Recht, das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, oder an Dritte weiterzugeben, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
- Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Gruppe C. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
- Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Werke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Gruppe C erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist der Gruppe C angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.
- Bei der Verwendung der Werke in Online– und Printmedien ist Gruppe C Photography als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Gruppe C zum Schadensersatz.
- Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Format JPG. Die Menge liegt im Ermessen der Gruppe C. Die Auswahl trifft die Gruppe C, außer es bestehen andere Absprachen mit dem Auftraggeber. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
- Die Roh-Daten verbleiben bei Gruppe C. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Werke) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
- Der Gruppe C wird das Recht eingeräumt, eine Best-of-Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber spricht der Gruppe C von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Kunde kann spätestens bei Übernahme der Erstabzüge einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch die Gruppe C ausdrücklich widersprechen.
- Individuelle Abweichungen der Nutzungsrechte und Sonderkonditionen müssen mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
III. Verträge, Erfüllung und Stornierung
Verträge kommen zustande, soweit die Bestellung mündlich oder fernmündlich erfolgte, durch schriftliche Bestätigung oder per E-Mail.
Die Verspätung eines Produktionsbeginns oder die Unterbrechung einer Produktion durch nicht von der Gruppe C verschuldete Ereignisse kann nicht vermindert berechnet werden. Es fällt der volle vereinbarte Preis für den gebuchten Zeitraum an.
Bei Absage eines Auftrages werden 50% der Kosten berechnet, bei Absagen innerhalb von 15 Werktagen vor einer Buchung werden 100% berechnet.
IV. Vergütung
Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
Soweit Gruppe C Kostenvoranschläge erstellt sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von Gruppe C, auch mündlich, anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die Gruppe C nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
V. Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der in Deutschland geltenden Sätze für Mehrwertsteuer.
VI. Zahlung
Die Zahlung hat zum Fälligkeitstermin unter Angabe der Rechnungs- und Kontonummer der Gruppe C zu erfolgen. Bei Verzug des Auftraggebers kann die Gruppe C ohne entsprechenden Schadensnachweis Verzugszinsen nach den gesetzlichen deutschen Vorschriften oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Verzugsschadens verlangen.
VII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren, Produkte, Fotos oder Videos im Eigentum der Gruppe C und dürfen nicht veröffentlicht, publiziert oder genutzt werden.
Auf Verlangen von Gruppe C hat der Auftraggeber alle zur Geltendmachung abgetretener Rechte erforderliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die Anschriften der Schuldner mitzuteilen sowie die Belege für den Bestand der Forderungen bzw. Inhalte der Rechte an Gruppe C zu übergeben.
Kommt der Auftraggeber mit seinen Vertragspflichten gegenüber der Gruppe C in Rückstand oder tritt im Fall der Kreditierung (Zahlungsziel) eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen ist die Gruppe C unbeschadet seiner weiteren Rechte befugt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber verliert sein Recht zum Besitz.
VIII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Gruppe C verpflichtet sich, im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Gruppe C und dem Auftraggeber ergebenden vertraglichen und außervertraglichen Verbindlichkeiten ist Duisburg.
Bei Privatkunden aus Deutschland gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Bei Privatkunden mit allgemeinem Wohnsitz außerhalb von Deutschland gilt Duisburg als Gerichtsstand vereinbart.
X. Sonstiges
Erweisen sich eine oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen als rechtswidrig oder undurchführbar, bleiben die übrigen Klauseln unberührt. An Stelle der rechtswidrigen oder undurchführbaren Klausel soll eine solche Bestimmung gelten, die dem gewollten Sinn und Zweck der beanstandeten Klausel in rechtmäßiger Form und durchführbarem Inhalt am nächsten kommt.
Soweit in diesen Bedingungen eine Schriftform verlangt wird, kann auf diese nur in schriftlicher Form verzichtet werden.
Duisburg, Januar 2020